Bitte beachten: die Still- und Laktationsberatung IBCLC ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann nicht als ergotherapeutische Leistung abgegeben werden. Die Stillberatung ist im Rahmen der Nachsorge der Hebamme Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Nicht immer gelingt das Stillen eines Säuglings problemlos. Daher berate ich Dich gerne, wenn Fragen rund um das Stillen auftauchen:
Wenn die Stillbeziehung um die Beikost ergänzt wird, treten oft neue Fragen auf:
Wenn Dein Kind Schwierigkeiten hat, sich zu regulieren, beispielsweise häufig weint oder Probleme beim Schlafen oder Essen hat, stehe ich Dir gerne zur Seite.
In meiner Beratung arbeite ich eng mit Deinem Kinderarzt oder Deiner Kinderärztin sowie Deiner Hebamme zusammen. Die Beratung durch eine IBCLC-zertifizierte Still- und Laktationsberaterin ergänzt die Unterstützung Deiner Hebamme und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Stillförderung.
Die Stillberatung findet in meiner Praxis statt. In Ausnahmefällen kann ich auch zu Euch nach Hause kommen, sofern Ihr in Regensburg, Lappersdorf oder Regenstauf wohnt. Für bestimmte Themen wie Abstillen, Beikost und Schlafen biete ich zudem die Möglichkeit an, die Beratung über eine Videosprechstunde durchzuführen.
Ich freue mich darauf, Dir und Deinem Kind zu helfen!
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Die Still- und Laktationsberatung/Beikostberatung und die Beratung zum Schlafen, ist keine Leistung der Krankenkassen. Die Stillberatung durch Ihre Hebamme kann durch eine Stillberatung IBCLC ergänzt werden. Ich bin immer an einer Zusammenarbeit im Sinne der Stillförderung interessiert. Natürlich ersetzt die Beratung durch mich, weder den Arzt/die Ärztin noch die Hebamme. Die Kosten der Beratung müssen privat getragen werden.
Für die Beratung berechne ich folgende Sätze:
Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratung in den meisten Fällen effektiver ist, als online-Beratung oder telefonische Beratung, daher biete ich das nur an, sofern es die Fragestellung zulässt oder es sich um eine Folgeberatung handelt. Aktuell kann ich aus zeitlichen Gründen nur Beratungen in der Praxis anbieten, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen.
Wenn im Verlauf der Beratung klar wird, dass es sich um ein Thema, rund um orale Restriktionen handelt, möchte ich an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass eine Beratungseinheit im Normalfall nicht ausreichen wird.
Mitglied im BDL