Wir freuen uns sehr, dass es mittlerweile möglich ist, Ergotherapie auch in Form von Videotherapie durchzuführen.
Dies ermöglicht es uns, Sie auch zuhause zu begleiten, zum Beispiel, wenn Sie erkrankt sind, aber dennoch Ihre Therapie fortführen möchten und können, Sie aktuell nicht mobil sind oder an einem zu entfernten Ort wohnen und dort keinen Zugang zu Therapie haben. Der Einbezug von Bezugspersonen über die telemedizinische Leistung ist möglich.
Diese Form der Therapie ist mit einer normalen Verordnung für Ergotherapie möglich.
Der erste Termin einer Ergotherapie erfordert, auch das ist gesetzlich geregelt, den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen TherapeutIn und KlientIn. Sodass mindestens ein Termin in der Praxis stattfinden muss. In begründeten Einzelfällen können 2 Behandlungseinheiten je Verordnung als telemedizinische Leistung per Telefon erbracht werden, die restlichen müssen über eine Videoplattform stattfinden.
Von der Möglichkeit der Videotherapie sind logischerweise folgende Leistungen ausgeschlossen:
Die Menge telemedizinischer Behandlungen in einem Quartal ist auf 30% aller Behandlungen je zugelassenem Leistungserbringer begrenzt. Das bedeutet, dass wir eine bestimmte Menge (abhängig von unserer Gesamtbehandlungszahl im Quartal) an Videobehandlungen anbieten dürfen, ist diese Zahl erreicht, steht die Leistung in diesem Quartal nicht mehr zur Verfügung (Vereinbarung über die Ergänzung des Vertrages § 125 Absatz 1 SGB V ).
Die Bestätigung, dass die Behandlung erhalten haben, muss wie immer direkt nach der Behandlung erfolgen, daher bestätigen sie erhaltene Termine die als Videosprechstunde oder per Telefon stattgefunden haben unmittelbar nach Erhalt per email.
Fragen Sie gerne nach, wenn Sie eine Videotherapie wünschen, wir erklären Ihnen, wie das abläuft.
Wir verwenden als Videotherapieanbieter RED, eine von der GKV zugelassene und zertifizierte Videoplattform.